Außerordentlichen Mitgliederversammlung
Mitgliedsbeitrag 4. Quartal gesenkt
Der Schwimmverein hat in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 2. November eine Senkung des Mitgliedsbeitrags wegen der Corona-Pandemie für das 4. Quartal 2020 von bisher 4,50 €/Monat auf 1,00€/Monat beschlossen.
Grund hierfür ist das geltende Vereinsrecht. Da seit mehreren Monaten für die Mitglieder kein oder kaum Vereinssport anboten werden kann oder konnte, kann auch der Vereinszweck gemäß § 2 Abs. 2 und 3 der Satzung nicht verwirklicht werden.
Somit ist auch ein regulärer Beitragseinzug nicht begründbar. Über eine Änderung der Beitragshöhe darf laut Vereinsrecht und gemäß unserer Satzung § 8 Abs. 1 nur die Mitgliederversammlung bestimmen
Diese Beitragsreduzierung gilt zunächst nur für das 4. Quartal.
Der reduzierte Beitrag für das 4. Quartal (Okt. – Dez.) beträgt statt 13,50 € somit 3,00 € und wurde am 11. November per Lastschrift eingezogen.
Sollte sich die Sachlage bezüglich der Einschränkungen im Schwimmbetrieb oder der Finanzentwicklung wesentlich ändern, so dass neue oder geänderte Maßnahmen erforderlich sind, wird der Vorstand entsprechende Anträge stellen (z.B. Verlängerung der reduzierten Beiträge) und über diese beschließen lassen.
Der Vorstand